Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Der Bund Westfälischer Karneval e.V. (bwk-online.de) verpflichtet sich, die Website gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies umfasst die Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie der entsprechenden deutschen Vorschriften, insbesondere des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Konformitätsstatus
Das BFSG enthält Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Demnach sind wir nach den aktuellen Vorschriften nicht verpflichtet, unsere Webseite vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir bemühen uns jedoch, alle wesentlichen Inhalte unserer Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefreie Funktionen
Zur Verbesserung der Nutzung und Benutzererfahrung wurden folgende Funktionen umgesetzt:
- Kompatibilität und Bedienbarkeit: Wir bemühen uns, unsere Website mit den meisten Browsern und Geräten kompatibel zu machen. Unsere Website ist so gestaltet, dass sie per Tastatur navigierbar ist. Fokus-Indikatoren helfen dabei, sich besser zu orientieren.
Semantisch korrekter Code: Unser Website-Code ist semantisch korrekt strukturiert, um eine optimale Unterstützung durch Screenreader zu gewährleisten. Dazu gehört die logische Reihenfolge von Überschriften sowie der Einsatz von Strukturelementen wie Header, Footer, Listen, Absätzen und Artikeln. - Beschreibende Links: Wir verwenden aussagekräftige Linktexte, die den Inhalt klar beschreiben. Statt ‚Hier klicken‘ sagen wir beispielsweise ‚Zu den Downloads‘, sodass Nutzer*innen sofort wissen, wohin der Link führt.
- Links öffnen im gleichen Tab: Um die Navigation und Benutzer*innenerfahrung so angenehm wie möglich zu gestalten, öffnen Links auf unserer Website standardmäßig im gleichen Tab. Dies verhindert Verwirrung und erleichtert es den Nutzer*innen, den Überblick zu behalten und zur vorherigen Seite zurückzukehren.
- Labels für Formularelemente: Alle Formularelemente auf unserer Website sind mit eindeutigen Labels versehen, damit sie von Screenreadern korrekt erkannt und gelesen werden können.
- Farbunabhängigkeit: Unsere Inhalte sind so gestaltet, dass sie auch ohne Farbinformationen verständlich sind.
- Version in Leichter Sprache: Ein Überblick über die wichtigsten Inhalte unseres Angebots bieten wir in Leichter Sprache an: Seite mit leichter Sprache
- Alternativ-Texte für Bilder: Alle relevanten Bilder auf unserer Website sind mit aussagekräftigen Alternativ-Texten versehen, um blinden und sehbehinderten Nutzer*innen den Inhalt der Bilder zugänglich zu machen.
- Konsistentes Layout: Wir streben an, ein konsistentes Layout auf der gesamten Website beizubehalten, um die Orientierung und Nutzung für alle Besucher zu erleichtern.
- Farbkontraste: Alle Farbkontraste auf unserer Website sind so gewählt, dass sie mindestens dem AA-Standard entsprechen, um sicherzustellen, dass Texte und wichtige Elemente gut lesbar sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Seiten und Seitenelementen der Website stellt die Umstellung eine enorme zusätzliche zeitliche Belastung unserer Ehrenamtlichen und einen hohen Kostenaufwand dar. Wir arbeiten jedoch fortwährend an der Implementierung aller noch ausstehender Maßnahmen.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 20.05.2026 erstellt und basiert auf einer umfassenden Prüfung der Website. Die Überprüfung erfolgte durch manuelle Tests sowie mit Unterstützung von anerkannten Prüfwerkzeugen wie „Aktion Mensch“. Ergänzend wurden Tests zur Tastatur-Navigation und Screenreader-Kompatibilität durchgeführt.
Die Erklärung wird gemäß § 7 Abs. 6 BITV 2.0 mindestens einmal jährlich überprüft und bei jeder wesentlichen Änderung der Website aktualisiert. Die letzte Überprüfung fand am 20.05.2026 statt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich bei uns:
E-Mail: medien@bwk-online.de
Telefon: 02762-7495
Gemäß § 7 Abs. 2 BITV 2.0 ist die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme (Feedback-Mechanismus) auf jeder Seite unserer Website direkt über den Link zur Kontakt-Seite zugänglich.
Schlichtungsverfahren
Falls Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Hinweis: Die Bundesländer haben sich auf die Einrichtung einer zentralen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit“ (MLBF) geeinigt. Sobald die MLBF formal eingerichtet ist, werden entsprechende Kontaktdaten ergänzt.
