Neuregelungen zu zweckgebundenen Rücklagen: Mehr Planungssicherheit bei langfristigen Investitionen
Die jüngsten Änderungen im Jahressteuergesetz (JStG) 2024 vom 02.12.2024 (BGBl. I 2024
Nr. 387) haben die Regelungen zu zweckgebundenen Rücklagen in § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO mit
Wirkung vom 01.01.2025 präzisiert. Diese Neuregelung bietet steuerbegünstigten Körper-
schaften mehr Rechts- und Planungssicherheit, insbesondere bei langfristigen Investitions-
vorhaben. In diesem Beitrag werden die Hintergründe und wesentlichen Erwägungen dieser
Neuregelung erläutert und ihre Bedeutung für gemeinnützige Organisationen beleuchtet.
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