GEMA - Rahmenvertrag

 

Da jeder unserer Mitgliedsgesellschaften für seine Veranstaltungen Musik benötigt, ist insbesondere der GEMA-BDK-Rahmenvertrag eine wertvolle Unterstützung.

Dieser Vertrag wird jährlich angepasst. Dies bedeutet für Ihre Gesellschaft eine hohe Planungssicherheit. Sie können den Unterlagen sowohl die festgelegten jährlichen Preiserhöhungen wie auch die vereinbarten Rabatte entnehmen.

Um von den Rabatten profitieren zu können, muss Ihre Gesellschaft im Mitgliederportal des BDK registriert sein. Bei Fragen oder Problemen mit der GEMA stehen Ihnen sowohl der BWK als auch der BDK zur Seite.

 

 

https://www.gema.de/die-gema/das-wichtigste-zu-den-gema-gebuehren/

https://www.gema.de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/musik-anmelden/wie-kann-ich-musik-anmelden/

https://www.gema.de/musiknutzer/karnevalsveranstaltungen/#faq_collapse_1048