Unterlagen, die Sie auf dieser Seite nicht mehr vorfinden, können Sie wahrscheinlich im Bereich 'Downloads' noch abrufen. Bitte beachten Sie auch unsere Rubrik 'Rundschreiben' - hier finden Sie Informationen, die den Gesellschaften per Post/Mail zugesandt wurden.
Rechnungen zum Transparenzregister (Bundesanzeiger Verlag GmbH)
Im Verlauf der KW 6/2021 sind durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH Gebührenbescheide für die Jahre 2018-2020 aufgrund der Meldungen zum Transparenzregister an die Vereine verschickt worden. Informationen, was es damit auf sich hat und warum diese Gebühren erhoben werden, haben wir im nachstehenden Dokument zusammengetragen.
2021-02-11_Informationen_zum_Transparenzregister.pdf
Arbeitshilfen für Mitgliedsgesellschaften während der Corona-Pandemie
Wie im Rundschreiben 2020.10 aufgeführt, finden Sie hier nachstehend die Links zu den beiden Dokumenten:
2020-09-25_Hygiene_Konzept_Karneval.pdf
2020.10_Corona-Hilfen für Vereine.pdf
Ergebnisse der Beschlussfassungen - Hauptversammlung 2020
Dank der guten Beteiligung der Mitgliedsgesellschaften lagen am 30.09.20 ausreichend abgegebene Beschlussbogen vor, damit die Beschlussfassungen im Umlaufverfahren rechtmäßig waren.
2020.10_Schreiben_BWK-Gesellschaften_-_Ergebnisse_Umlaufverfahren.pdf
BWK-Hauptversammlung 2020 im Umlaufverfahren
In seiner Sitzung am 18.07.2020 hat das BWK-Präsidium nach Abwägung aller zur Verfügung stehenden Varianten und unter Einbeziehung einer Risikoabschätzung beschlossen, die Hauptversammlung 2020 im Umlaufverfahren durchzuführen.
Bei dieser besonderen Form stützen wir uns auf das aktuelle "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie". Nichtsdetotrotz sind wir dabei auf die engagierte Mitwirkung unserer Mitgliedsgesellschaften angewiesen.
Der voraussichtliche Ablauf:
KW 32 Versand der Tagesordnung inkl. Hinweis zur Erreichung evtl. Anträge
KW 36 Versand der Tagungsunterlagen mit Beschlussformular und ausführlichen
Hinweisen zur Durchführung des Umlaufverfahrens
KW 40 Letzter Abgabetermin für das Beschlussformular
KW 43 Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem Umlaufverfahren
Sonderprogramm "Heimat, Tradition und Brauchtum" des Landes NRW
Ende Juni hat das Land NRW ein Sonderprogramm zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden in der Corona-Krise aufgelegt.
Vereine und Verbönde können bei einem Liquiditätsengpass bzw. einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage einmalig bis zu 15.000 Euro Untersützung beantragen.
Weitere Informationen können auf der Homepage des Ministerium 'Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung' (www.mhkbg.nrw) abgerufen werden.
Anträge können ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.
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